Allgemeine Geschäftsbedingungen zum digitalen Abonnement mit RIDE
Stand 15.12.2025
§1 Allgemeines
(1) Digital H GmbH, Oststraße 55, 40211 Düsseldorf, verkauft im Auftrag der Niedersachsentarif GmbH Abo-Fahrausweise des Niedersachsentarifs sowie das Deutschlandticket inkl. seiner Ausprägung als Deutschlandticket-Job über einen Onlineshop, im weiteren RIDE genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Abo-Verträge aller Tarifprodukte, die über den Online-Shop zwischen Digital H und den Nutzern abgeschlossen werden können.
(2) Für die Beförderungsleistungen, die durch die Abo-Produkte des Niedersachsentarifs, das Deutschlandticket-Job und das Deutschlandticket in Anspruch genommen werden können, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Es sind die Tarifbestimmungen des Niedersachsentarifs und des Deutschlandtickets sowie die jeweiligen Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verbundorganisationen und Verkehrsunternehmen in ihrer jeweils gültigen Fassung anzuwenden.
(3) Vertragspartner des Beförderungsvertrages ist das jeweilige Verkehrsunternehmen, welches die Beförderungsleistung erbringt.
§2 Vertragspartner
(1) Digital H ist bevollmächtigte Stelle für den Ticketverkauf und zur Ticketabrechnung zwischen dem Kunden und den Verkehrsunternehmen. Die Rechnungsstellung für den online Verkaufsdienst Niedersachsentarif erfolgt durch die Digital H GmbH im Namen und für Rechnung der leistungserbringenden Verkehrsunternehmen im jeweiligen Tarif- beziehungsweise Verkehrsgebiet. Vertragspartner des Beförderungsvertrags ist das Verkehrsunternehmen, dessen Beförderungsmittel in Anspruch genommen werden.
(2) Geschäftsführung: Simon Hansen und Lukas Höfer
(3) Registergericht: Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 20197
§3 Rechtswahl, Vertragssprache
(1) Für die Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließliche Vertragssprache ist Deutsch.
§4 Erstellung eines Nutzeraccounts
Für die Nutzung von RIDE ist für die meisten Anwendungsfälle ein Nutzeraccount erforderlich. Im Folgenden wird unterschieden zwischen den drei Anwendungsfällen (1) Jedermann- Abonnement im Niedersachsentarif oder als Deutschlandticket, (2) Schüler-Abonnement für Schulwegkostenträger (SKT) im Niedersachsentarif oder als Deutschlandticket und (3) Deutschlandticket-Job
(1) Erstellung eines Nutzeraccounts im Jedermann-Abonnement im Niedersachsentarif oder als Deutschlandticket
a. Um ein Abonnement im Niedersaschentarif oder als Deutschlandticket zu beziehen, muss der Nutzer sich registrieren. Nur Personen über 18 Jahre dürfen sich registrieren. Bei Bedarf können diese auch die Ticketbeantragung für minderjährige Personen übernehmen. Der Nutzer hat wahrheitsgemäße Personendaten anzugeben, da er für deren Richtigkeit verantwortlich ist. Digital H überprüft die Personendaten nicht.
b. Der Nutzer muss bei der Erstellung des Nutzeraccounts seine E-Mail-Adresse angeben. Zur Verifizierung erhält der Nutzer einen Link, den er anklicken muss. Der Nutzer hat bei der Registrierung ein Passwort festzulegen. Nach erfolgreicher Registrierung besteht ein Nutzungsvertrag mit Digital H für den Onlineshop.
c. Der Nutzer ist verpflichtet, die AGB zu akzeptieren und zu bestätigen, dass er die Datenschutzbestimmungen gelesen hat.
(2) Schüler-Abonnement für SKT-Abos
a. Für die Nutzung des Schüler-Abonnements ist für die jeweiligen Schülerinnen und Schüler kein Nutzeraccount erforderlich. Die Fahrtberechtigung wird direkt an die durch den Schulwegkostenträger übermittelten Daten versendet.
b. Der Besteller (SKT) ist für die Richtigkeit der Daten verantwortlich und hat Änderungen von Personendaten umgehend zu melden.
(3) Erstellung eines Nutzeraccounts im Deutschlandticket-Job
a. Um ein Deutschlandticket-Job zu beziehen, muss der Nutzer sich über den Anmeldelink seines Arbeitgebers registrieren. Voraussetzung hierfür ist ein Rahmenvertrag zwischen Arbeitgeber und Digital H. Nur Personen über 16 Jahre dürfen sich registrieren. Der Nutzer hat wahrheitsgemäße Personendaten anzugeben, da er für deren Richtigkeit verantwortlich ist. Digital H überprüft die Personendaten nicht.
b. Der Nutzer muss bei der Erstellung des Nutzeraccounts seine E-Mail-Adresse angeben. Zur Verifizierung erhält der Nutzer einen Link, den er anklicken muss. Der Nutzer hat bei der Registrierung ein Passwort festzulegen. Nach erfolgreicher Registrierung besteht ein Nutzungsvertrag mit Digital H für den Onlineshop.
c. Der Nutzer ist verpflichtet, die AGB zu akzeptieren und zu bestätigen, dass er die Datenschutzbestimmungen gelesen hat.
§5 Bestellung Abschluss eines Abonnements
Der Prozess der Bestellung und des Abschlusses eines Abonnements
unterscheidet sich zwischen den vier Anwendungsfällen (1) Jedermann
Abonnement im Niedersachsentarif und als Deutschlandticket, (2) Schüler
Abonnement für Schulwegkostenträger im Niedersachsentarif und als
Deutschlandticket und (3) Deutschlandticket-Job sowie (4)
Deutschlandticket Azubi Niedersachsen (Variante Selbstzahler
(Deutschlandticket) oder Jobticket (Deutschlandticket-Job)). Im Folgenden
wird daher zwischen diesen unterschieden.
unterscheidet sich zwischen den vier Anwendungsfällen (1) Jedermann
Abonnement im Niedersachsentarif und als Deutschlandticket, (2) Schüler
Abonnement für Schulwegkostenträger im Niedersachsentarif und als
Deutschlandticket und (3) Deutschlandticket-Job sowie (4)
Deutschlandticket Azubi Niedersachsen (Variante Selbstzahler
(Deutschlandticket) oder Jobticket (Deutschlandticket-Job)). Im Folgenden
wird daher zwischen diesen unterschieden.
(1) Bestellung und Abschluss eines Jedermann-Abonnements im Niedersachsentarif oder als Deutschlandticket
a. Nach der Registrierung loggt sich der Nutzer in seinen Account ein. Dort wählt er zwischen dem Niedersachsentarif und dem Deutschlandticket sowie zwischen den Varianten Chipkarte und digitales Ticket. Er gibt seinen Namen, Geburtsdatum, Geschlecht und Rechnungsadresse an und hinterlegt ein Zahlungsmittel (SEPA-Lastschriftverfahren, Kreditkarte oder PayPal). Mit einem Klick auf „Abo zahlungspflichtig bestellen“ und der Eingabe der Zahlungsdaten, bestellt der Nutzer verbindlich ein Abonnement. Bei SEPA-Lastschrift erfolgt eine Bonitätsprüfung. Der Vertrag kommt erst nach erfolgreicher Bonitätsprüfung zu Stande. Bei den Zahlungsmitteln PayPal und Kreditkarte wird das Zahlungsmittel vor Ticketerstellung belastet. Der Nutzer erhält eine Bestellbestätigung per E-Mail, wodurch der Vertrag zustande kommt.
b. Das Entgelt wird am 1. jedes Monats abgebucht. Abonnements für Deutschlandtickets können nur zum 1. eines Monats abgeschlossen werden, auch rückwirkend. In diesem Fall muss der volle Monatsbetrag gezahlt werden. Abonnements im Niedersachsentarif können zu jedem beliebigen Tag abgeschlossen werden. Berechnet wird hier 1/30 für jeden Tag des restlichen Monats. Zum Ersten des Folgemonats geht das anteilige Abonnement in ein Kalendermonatsscharfes Abonnement über.
c. Nach Vertragsabschluss kann der Nutzer bei vorheriger Auswahl des digitalen Abos das Ticket im Account abrufen und ins Apple- oder Google Wallet laden. Im Falle der Wahl einer Chipkarte wird diese jeweils zum 5. und 20. eines Monats zur Produktion und Versendung an den Unterauftragnehmer IDENTA Ausweissysteme GmbH, Steinkirchring 16, 78056 Villingen-Schwenningen, übermittelt. Die Zustellung der Karte erfolgt per Post und kann bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen. Für den Zeitraum zwischen Bestellung und Auslieferung der Karte fällt je nach Auswahl des Starttermins bereits der volle Monatsbetrag an.
d. Eine Beendigung des Abonnements kann jederzeit zum Monatsende durch den Nutzer über das Aboportal veranlasst werden.
(2) Bestellung und Abschluss eines Schüler-Abonnements durch SKT
a. Der Träger der Schülerbeförderung (SKT) bestellt für alle in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler ein Abonnement im Niedersachsentarif oder als Deutschlandticket in Form einer Chipkarte oder eines digitalen Tickets. Grundlage des Vertrags ist ein Rahmenvertrag zwischen Digital H und dem SKT.
b. Der Schulträger übermittelt regelmäßig die auszugebenden Abonnements an Digital H. Diese werden täglich zwischen 01:00 Uhr und 04:00 Uhr verarbeitet und zur Ausgabe vorbereitet.
c. Bei der Wahl eines digitalen Abonnements wird dieses zwischen 01:00 Uhr und 04:00 Uhr an die durch den Schulträger übermittelte E-Mail-Adresse versendet. Insgesamt werden vier Zustellversuche unternommen. Der Ticket-Nutzer kann in der E-Mail auf einen Link klicken, der direkt zum Ticket führt. Das Ticket kann zusätzlich im Apple Wallet oder Google Wallet gespeichert werden.
d. Im Falle der Wahl einer Chipkarte wird diese jeweils zum 5. und 20. eines Monats zur Produktion und Versendung an den Unterauftragnehmer IDENTA Ausweissysteme GmbH, Steinkirchring 16, 78056 Villingen-Schwenningen, übermittelt. Die Zustellung der Karte erfolgt per Post und kann bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen. Zudem wird für die Ausstellung eine einmalige, rabattierte Servicegebühr in Höhe von 2,90 € fällig.
e. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Digital H und dem Schulwegkostenträger gemäß des geschlossenen Rahmenvertrages.
f. Eine Beendigung des Abonnements kann ausschließlich durch den Schulwegkostenträger zu erfolgen. Eine Kündigung durch den Ticket-Nutzer über das Aboportal ist nicht möglich.
(3) Bestellung und Abschluss eines Deutschlandticket-JobBestellung und
Abschluss eines Schüler-Abonnements durch SKT
Abschluss eines Schüler-Abonnements durch SKT
a. Nach erfolgreicher Registrierung muss sich der Nutzer in seinen Account
einloggen. In seinem Account kann der Nutzer das „Deutschlandticket-Job“
auswählen. Anschließend gibt der Nutzer seinen Namen, sein Geburtsdatum,
sein Geschlecht, seine Personalnummer und das bevorzugte Medium (Chipkarte
oder digitales Abo) an. Hat der Arbeitgeber im Rahmenvertrag mit Digital H einen Eigenanteil vereinbart, welcher durch den Arbeitnehmer selbst getragen
wird, muss zusätzlich eine Rechnungsadresse angegeben sowie ein
Zahlungsmittel (SEPA-Lastschriftverfahren, Kreditkarte [VISA, MasterCard,
AmericanExpress] und PayPal) hinterlegt werden. Im Rahmen der Hinterlegung
findet bei der Bezahlmethode SEPA-Lastschrift eine entsprechende
Bonitätsprüfung des Nutzers statt.
einloggen. In seinem Account kann der Nutzer das „Deutschlandticket-Job“
auswählen. Anschließend gibt der Nutzer seinen Namen, sein Geburtsdatum,
sein Geschlecht, seine Personalnummer und das bevorzugte Medium (Chipkarte
oder digitales Abo) an. Hat der Arbeitgeber im Rahmenvertrag mit Digital H einen Eigenanteil vereinbart, welcher durch den Arbeitnehmer selbst getragen
wird, muss zusätzlich eine Rechnungsadresse angegeben sowie ein
Zahlungsmittel (SEPA-Lastschriftverfahren, Kreditkarte [VISA, MasterCard,
AmericanExpress] und PayPal) hinterlegt werden. Im Rahmen der Hinterlegung
findet bei der Bezahlmethode SEPA-Lastschrift eine entsprechende
Bonitätsprüfung des Nutzers statt.
b. Mit einem Klick auf den Button „Abo zahlungspflichtig bestellen“ und
anschließender Eingabe seiner richtigen und vollständigen Zahlungsdaten gibt
der Nutzer eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung (Angebot auf
Abschluss eines Vertrages) für das gewünschte Abonnement auf. Der Nutzer
erhält anschließend eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung per E
Mail. Diese Bestätigung des Eingangs stellt noch keine verbindliche
Annahmeerklärung durch Digital H dar.
anschließender Eingabe seiner richtigen und vollständigen Zahlungsdaten gibt
der Nutzer eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung (Angebot auf
Abschluss eines Vertrages) für das gewünschte Abonnement auf. Der Nutzer
erhält anschließend eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung per E
Mail. Diese Bestätigung des Eingangs stellt noch keine verbindliche
Annahmeerklärung durch Digital H dar.
c. Nach dem Absenden des Antrags auf Abschluss eines Deutschlandticket-Job
Abonnements kann der Nutzer den Antrag auf der Startseite einsehen,
verwalten oder zurückziehen. Ein Antrag kann nur bis zu seiner Prüfung
zurückgenommen werden. Die Überprüfung eines Antrags liegt in der
Verantwortung des Arbeitgebers. Sollte der Antrag fehlerhaft sein, erhält der
Nutzer eine Benachrichtigung per E-Mail. Ferner wird dem Nutzer auf der
Startseite nach dem Login unter seinem Nutzeraccount angezeigt, dass der
eingereichte Antrag fehlerhaft gewesen ist. Der Nutzer kann den fehlerhaften
Antrag anschließend erneut einreichen oder den Antrag zurückziehen.
Abonnements kann der Nutzer den Antrag auf der Startseite einsehen,
verwalten oder zurückziehen. Ein Antrag kann nur bis zu seiner Prüfung
zurückgenommen werden. Die Überprüfung eines Antrags liegt in der
Verantwortung des Arbeitgebers. Sollte der Antrag fehlerhaft sein, erhält der
Nutzer eine Benachrichtigung per E-Mail. Ferner wird dem Nutzer auf der
Startseite nach dem Login unter seinem Nutzeraccount angezeigt, dass der
eingereichte Antrag fehlerhaft gewesen ist. Der Nutzer kann den fehlerhaften
Antrag anschließend erneut einreichen oder den Antrag zurückziehen.
d. Der Vertrag zum Abschluss des Deutschlandticket-Job kommt erst nach
Freigabe des Antrags durch den Arbeitgeber und durch eine E-Mail, in der der
Abschluss des Abonnements bestätigt wird, oder konkludent durch
Bereitstellung des bestellten Tickets im Nutzeraccount zustande. Das Entgelt für
den ersten Monat des Abonnements ist sofort fällig. Für die Folgemonate ist das
Entgelt immer am 1. des jeweiligen Monats fällig.
Freigabe des Antrags durch den Arbeitgeber und durch eine E-Mail, in der der
Abschluss des Abonnements bestätigt wird, oder konkludent durch
Bereitstellung des bestellten Tickets im Nutzeraccount zustande. Das Entgelt für
den ersten Monat des Abonnements ist sofort fällig. Für die Folgemonate ist das
Entgelt immer am 1. des jeweiligen Monats fällig.
e. Das Deutschlandticket-Job kann nur zum 1. eines jeden Monats
abgeschlossen werden. Das Deutschlandticket-Job kann auch rückwirkend zum
1. des laufenden Monats abgeschlossen werden. In diesem Fall ist der Nutzer
zur Zahlung des vollen Monatsbetrages – unabhängig davon, wie viele Tage das
Abonnement im laufenden Monat noch genutzt werden kann – verpflichtet.
abgeschlossen werden. Das Deutschlandticket-Job kann auch rückwirkend zum
1. des laufenden Monats abgeschlossen werden. In diesem Fall ist der Nutzer
zur Zahlung des vollen Monatsbetrages – unabhängig davon, wie viele Tage das
Abonnement im laufenden Monat noch genutzt werden kann – verpflichtet.
f. Nach erfolgreichem Zustandekommen des Abonnementvertrags über das
Deutschlandticket-Job kann der Nutzer bei vorheriger Auswahl des digitalen
Abos das Ticket im Account abrufen und ins Apple- oder Google Wallet laden. Im
Falle der Wahl einer Chipkarte wird diese jeweils zum 5. und 20. eines Monats
zur Produktion und Versendung an den Unterauftragnehmer IDENTA
Ausweissysteme GmbH, Steinkirchring 16, 78056 Villingen-Schwenningen,
übermittelt. Die Zustellung der Karte erfolgt per Post und kann bis zu 14 Tage in
Anspruch nehmen. Für den Zeitraum zwischen Bestellung und Auslieferung der
Karte fällt je nach Auswahl des Starttermins bereits der volle Monatsbetrag an.
Für die Erstellung der Chipkarte fällt eine Servicegebühr in Höhe von 4,90 € pro
Karte an.
Deutschlandticket-Job kann der Nutzer bei vorheriger Auswahl des digitalen
Abos das Ticket im Account abrufen und ins Apple- oder Google Wallet laden. Im
Falle der Wahl einer Chipkarte wird diese jeweils zum 5. und 20. eines Monats
zur Produktion und Versendung an den Unterauftragnehmer IDENTA
Ausweissysteme GmbH, Steinkirchring 16, 78056 Villingen-Schwenningen,
übermittelt. Die Zustellung der Karte erfolgt per Post und kann bis zu 14 Tage in
Anspruch nehmen. Für den Zeitraum zwischen Bestellung und Auslieferung der
Karte fällt je nach Auswahl des Starttermins bereits der volle Monatsbetrag an.
Für die Erstellung der Chipkarte fällt eine Servicegebühr in Höhe von 4,90 € pro
Karte an.
g. Eine Beendigung des Abonnements kann jederzeit zu den Vorgaben der
bundesweit einheitlichen Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets zum
Monatsende durch den Nutzer über das Aboportal veranlasst werden. Weiter
kann das Abonnement auch über den Arbeitgeber, nach Auflösung des
Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer oder durch Kündigung der
Rahmenvereinbarung zwischen Digital H und dem Arbeitgeber beendigt werden.
bundesweit einheitlichen Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets zum
Monatsende durch den Nutzer über das Aboportal veranlasst werden. Weiter
kann das Abonnement auch über den Arbeitgeber, nach Auflösung des
Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer oder durch Kündigung der
Rahmenvereinbarung zwischen Digital H und dem Arbeitgeber beendigt werden.
(4) Bestellung eines Deutschlandticket Azubi Niedersachsen
a. Für Anspruchsberechtigte (Definition siehe Beförderungsbedingen
Niedersachsen-Tarif mit Stand vom 01.01.2026, Anlage 6) besteht die
Möglichkeit ein vom Land Niedersachsen um 20% rabattiertes
Deutschlandticket (Deutschlandticket Azubi Niedersachsen) zu beziehen. Dieses
kann in verschiedenen Varianten jeweils im Abonnement bezogen werden.
Variante Deutschlandticket-Job (mit Beteiligung des Arbeitgebers) oder Variante
Selbstzahler (ohne Arbeitgeberbeteiligung bzw. liegt die Beteiligungen unter
25% am Ticketpreis). Im Folgenden werden die Modalitäten zum Bezug des
Tickets definiert.
Niedersachsen-Tarif mit Stand vom 01.01.2026, Anlage 6) besteht die
Möglichkeit ein vom Land Niedersachsen um 20% rabattiertes
Deutschlandticket (Deutschlandticket Azubi Niedersachsen) zu beziehen. Dieses
kann in verschiedenen Varianten jeweils im Abonnement bezogen werden.
Variante Deutschlandticket-Job (mit Beteiligung des Arbeitgebers) oder Variante
Selbstzahler (ohne Arbeitgeberbeteiligung bzw. liegt die Beteiligungen unter
25% am Ticketpreis). Im Folgenden werden die Modalitäten zum Bezug des
Tickets definiert.
b. Variante Deutschlandticket-Job: Neben den Ausführungen in Punkt (3)
Unterpunkt d. gilt ergänzend: Mit Freigabe des Antrages zum Bezug des
Deutschlandticket Azubi Niedersachsen bestätigt der Dienst-/Arbeitgeber die
Bezugsberechtigung des Antragstellers. Der Dienst-/Arbeitgeber verpflichtet
sich alle für den Bezug erforderlichen Angaben (Ausbildungsdauer, Dienst-
/Arbeitsstätte, Wohnort) zu prüfen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß,
vollständig und richtig zu machen. Änderungen der Bezugsberechtigung (z.B.
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses oder des Freiwilligendienstes) sind
Digital H unverzüglich mitzuteilen.
Unterpunkt d. gilt ergänzend: Mit Freigabe des Antrages zum Bezug des
Deutschlandticket Azubi Niedersachsen bestätigt der Dienst-/Arbeitgeber die
Bezugsberechtigung des Antragstellers. Der Dienst-/Arbeitgeber verpflichtet
sich alle für den Bezug erforderlichen Angaben (Ausbildungsdauer, Dienst-
/Arbeitsstätte, Wohnort) zu prüfen. Die Angaben sind wahrheitsgemäß,
vollständig und richtig zu machen. Änderungen der Bezugsberechtigung (z.B.
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses oder des Freiwilligendienstes) sind
Digital H unverzüglich mitzuteilen.
c. Nach Entfall der Berechtigung durch Beendigung der Ausbildung / des
Freiwilligendienstes, oder nicht rechtzeitiger Bestätigung im Abo-Portal durch
den Arbeit-/Dienstgeber über das Fortbestehen der Berechtigung, wird das
Deutschlandticket Azubi Niedersachsen in ein reguläres Deutschlandticket-Job
ohne Landesrabatt zum dann vollen gültigen Brutto-Ausgabepreis des
Deutschlandtickets umgewandelt.
Freiwilligendienstes, oder nicht rechtzeitiger Bestätigung im Abo-Portal durch
den Arbeit-/Dienstgeber über das Fortbestehen der Berechtigung, wird das
Deutschlandticket Azubi Niedersachsen in ein reguläres Deutschlandticket-Job
ohne Landesrabatt zum dann vollen gültigen Brutto-Ausgabepreis des
Deutschlandtickets umgewandelt.
d. Wir behalten uns vor die Anspruchsberechtigung im Bezug als
Deutschlandticket-Job in begründeten Missbrauchsverdachtsfällen bedarfsweise
zu prüfen.
Deutschlandticket-Job in begründeten Missbrauchsverdachtsfällen bedarfsweise
zu prüfen.
e. Variante Selbstzahler: Die Bezugsberechtigung ist im Zuge des
Bestellprozesses über ein durch uns vorgegebenes Standard
Berechtigungsnachweisformular (kann hier bezogen werden: https://abo
nitag.de/berechtigungsnachweis) durch den Besteller nachzuweisen. Das
Berechtigungsnachweisformular muss von der Ausbildungsstätte (z.B.
Schulsekretariat, Personalverwaltung von Firmen/Unternehmen) ausgefüllt
werden. Der Besteller verpflichtet sich alle für den Bezug erforderlichen
Angaben (Ausbildungsdauer, Dienst-/Arbeitsstätte, Wohnort) wahrheitsgemäß,
vollständig und richtig zu machen. Änderungen der Bezugsberechtigung (z.B.
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses oder des Freiwilligendienstes) sind
unverzüglich mitzuteilen.
Bestellprozesses über ein durch uns vorgegebenes Standard
Berechtigungsnachweisformular (kann hier bezogen werden: https://abo
nitag.de/berechtigungsnachweis) durch den Besteller nachzuweisen. Das
Berechtigungsnachweisformular muss von der Ausbildungsstätte (z.B.
Schulsekretariat, Personalverwaltung von Firmen/Unternehmen) ausgefüllt
werden. Der Besteller verpflichtet sich alle für den Bezug erforderlichen
Angaben (Ausbildungsdauer, Dienst-/Arbeitsstätte, Wohnort) wahrheitsgemäß,
vollständig und richtig zu machen. Änderungen der Bezugsberechtigung (z.B.
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses oder des Freiwilligendienstes) sind
unverzüglich mitzuteilen.
f. Der Bezugsberechtigungsnachweis hat eine maximale Gültigkeit von 12
Monaten. Im Bedarfsfall behalten wir uns vor, vor Ablauf des
Gültigkeitszeitraum einen aktuellen Nachweis einzufordern, der den
vorgesehenen Bezugszeitraum des Deutschlandticket Azubi Niedersachsen
umfasst. Wir informieren den Abonnementen drei Wochen vor Ablauf des
Berechtigungsnachweises per E-Mail und bieten die Gelegenheit diesen via Abo
Portal zu aktualisieren.
Monaten. Im Bedarfsfall behalten wir uns vor, vor Ablauf des
Gültigkeitszeitraum einen aktuellen Nachweis einzufordern, der den
vorgesehenen Bezugszeitraum des Deutschlandticket Azubi Niedersachsen
umfasst. Wir informieren den Abonnementen drei Wochen vor Ablauf des
Berechtigungsnachweises per E-Mail und bieten die Gelegenheit diesen via Abo
Portal zu aktualisieren.
g. Das Abonnement wird im Bezug als Variante Selbstzahler zum Ende des im
Berechtigungsnachweis aufgeführten Enddatums durch Digital H zum
nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt, sofern kein aktueller für den
Folgezeitraum gültiger Berechtigungsnachweis via Abo-Portal durch den
Bezugsberechtigten beigebracht wurde.
Berechtigungsnachweis aufgeführten Enddatums durch Digital H zum
nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt, sofern kein aktueller für den
Folgezeitraum gültiger Berechtigungsnachweis via Abo-Portal durch den
Bezugsberechtigten beigebracht wurde.
h. Bestehen erhebliche Zweifel an der Echtheit bzw. Korrektheit des
Berechtigungsnachweisformulars behalten wir uns vor die Bestellung zu
stornieren.
Berechtigungsnachweisformulars behalten wir uns vor die Bestellung zu
stornieren.
i. Falsche, unrichtige oder unvollständige Angaben, die zu Unrecht zum Bezug
eines subventionierten Deutschlandticket Azubi Niedersachsen, unabhängig von
der Bezugs-Variante führen oder führen können, können als Subventionsbetrug
im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (§ 264 StGB) gewertet
werden. In solchen Fällen behalten wir uns vor:
(1) Die Subvention rückwirkend zu entziehen,
(2) zu Unrecht erhaltene Vergünstigungen zurückzufordern
(3) das Abonnement außerordentlich zu kündigen sowie
(4) den Vorgang an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.
eines subventionierten Deutschlandticket Azubi Niedersachsen, unabhängig von
der Bezugs-Variante führen oder führen können, können als Subventionsbetrug
im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (§ 264 StGB) gewertet
werden. In solchen Fällen behalten wir uns vor:
(1) Die Subvention rückwirkend zu entziehen,
(2) zu Unrecht erhaltene Vergünstigungen zurückzufordern
(3) das Abonnement außerordentlich zu kündigen sowie
(4) den Vorgang an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.
j. Es gelten ferner die bundesweit einheitlichen Tarifbestimmungen zum
Deutschlandticket sowie die Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs
in ihren jeweils aktuellen Versionen.
Deutschlandticket sowie die Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs
in ihren jeweils aktuellen Versionen.
§6 Zahlungen
a. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Der Nutzer kann folgende Zahlarten wählen:
- Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
- Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
- Zahlung per PayPal
(2) Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Zahlart.
(3) Für SEPA-Lastschriftverfahren müssen Nutzer ihre IBAN angeben, für Kreditkartenzahlung die Kreditkartendaten.
(4) Zahlungen über e-Payment-Service erfordern wahrheitsgemäße und vollständige Angaben gemäß §4.
(5) Einzug von Zahlungen erfolgt bei Jedermann-Abonnements im Niedersachsentarif sowie beim Deutschlandticket/Deutschlandticket-Job je nach Vorgabe des Arbeitgebers. Schüler-Abonnements sind ausgenommen. Die Abrechnung erfolgt hier ausschließlich zwischen dem jeweiligen Schulwegkostenträger und Digital H.
a. Zahlungseinzug bei SEPA-Lastschrift
i. Der Einzug der Entgeltforderung über die Bezahlmethode SEPA-Lastschrift erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten werden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
ii. Für die Inanspruchnahme, der von der Finanzdienstleisterin LogPay angebotenen Zahlungsart gelten ihre Datenschutzbestimmungen, welche unter den folgenden Links aufgerufen werden können: https://documents.logpay.de/de/datenschutzinformationen.pdf.
iii. Der Einzug erfolgt in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Fälligkeit der Forderung. Die Belastung des Kontos ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Nutzers. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Onlineshop nur vom registrierten Nutzer einsehbar und abrufbar.
iv. Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Nutzers (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbene Fahrkarte erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Nutzer mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
v. Der Nutzer verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen. Der Nutzer erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Nutzer erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
vi. Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
vii. Der Nutzer verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Nutzer gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Nutzers, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Nutzer verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Nutzer erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Nutzer nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
b. Zahlungseinzug bei Kreditkarte
i. LogPay zieht den Betrag der Kreditkartenforderung direkt nach Fälligkeit ein, abhängig vom Zahlungsdienstleister des Nutzers. Der registrierte Nutzer kann die Umsatzübersicht mit Einzelkaufnachweisen elektronisch im Onlineshop einsehen.
ii. Tickets können bei der gewählten Zahlart Kreditkarte nur mit VISA, MasterCard und AmericanExpress bezahlt werden. Andere Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Folgende Kreditkartendaten des Nutzers werden während des Bestellvorgangs erfasst
- Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
- Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder AmericanExpress)
- Nummer der Kreditkarte
- Ablaufdatum der Kreditkarte
- CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server von LogPay zum Forderungseinzug übertragen.
iii. Das System von LogPay überprüft die vom Nutzer angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Nutzer nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Nutzer hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung.
iv. Sofern der Zahlungsdienstleister des Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Nutzers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
v. Der Nutzer hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Nutzer ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
c. Zahlung per PayPal
Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Nutzer PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter PayPal-Nutzer bestätigt er die Zahlung. Als registrierter PayPal-Nutzer schließt der Nutzer mit Digital H eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Nutzers mit den fälligen Forderungen belastet wird. Der Vertrag über den Kauf einer Fahrkarte mit einem nicht-registrierten oder registrierten Nutzer kann nur dann zustande kommen, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Nutzer erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.
§7 Geheimhaltung und Missbrauch der Zugangsdaten
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und darf diese nicht an Dritte weitergeben.
(2) Wenn der Nutzer einen Missbrauch seiner Zugangsdaten bemerkt, muss er dies unverzüglich per E-Mail an support@ride-ticketing.de melden.
§8 Beendigung Nutzungsvertrag / Löschung Nutzungsaccount
(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag in seinem Account unter den Einstellungen „Account löschen“ dauerhaft löschen. Eine formelle Kündigungserklärung des Nutzungsvertrages ist durch den Nutzer nicht erforderlich.
(2) Ein Account kann nur gelöscht werden, sofern sich darin kein aktives Abonnement mehr befindet. Zuvor muss das Abonnement vom Nutzer gekündigt worden sein.
§9 Datenspeicherung und Anonymisierung
Digital H speichert die Bestellung einschließlich der Einzelheiten des geschlossenen Vertrags. Über den Onlineshop kann der Nutzer auf seine vergangenen Bestellungen für einen Zeitraum von zwölf Monaten zugreifen. Danach werden sämtliche Daten anonymisiert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können jederzeit im Onlineshop eingesehen werden. Vor Vertragsschluss hat der Nutzer die Möglichkeit, die AGB abzurufen und in einem wiedergabefähigen Format zu speichern.
§10 Datenschutzbestimmungen
Die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben (DSGVO) erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Dienstleister) erfolgt nur, sofern dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses (z. B. zu Abrechnungszwecken) erforderlich ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Datenschutzbestimmungen.
§11 Änderungsvorbehalt AGB
(1) Digital H ist berechtigt, diese AGB nach eigenem Ermessen unter Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung zu ändern oder zu ergänzen, wenn dies durch behördliche Vorgaben, Gesetzesänderungen oder geänderte Rechtsprechung erforderlich ist. Der Besteller wird über die Änderung unverzüglich informiert.
(2) Die geänderten AGB werden Vertragsbestandteil. Der Besteller wird darüber informiert, dass er der Änderung widersprechen kann. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Bekanntgabe der Änderung der AGB gegenüber Digital H eingehen.
(3) Sollte der Besteller Widerspruch gegen die Änderung der AGB erheben, werden diese nicht Vertragsbestandteil.